Die Prüfung von kosmetischen Mitteln entsprechend den NaTrue-Kriterien für Natur- und Biokosmetika erfolgt durch unabhängige Zertifizierer. Sie besteht aus der Dokumentationsprüfung für jede Rezeptur und dem Produktionsaudit für jeden Betrieb.
Ein Hersteller muss nicht Mitglied bei NaTrue sein um das Siegel für seine Produkte zu erhalten.
Rahmenbedingungen zur Produktzertifizierung nach den NaTrue-Kriterien für Natur- und Biokosmetika
Die Produktzertifizierung beinhaltet die unabhängige Konformitätsprüfung der eingereichten Rezeptur gemäß der Definitionen „Naturkosmetik“, „Naturkosmetik mit Bio-Anteil“ bzw. „Biokosmetik“ sowie die Überprüfung der tatsächlichen Umsetzung im Produktionsbetrieb durch unabhängige Zertifizierer.
Zur Zertifizierung einzureichende Basisdokumentation
- Angaben zur prozentualen Verteilung der zu zertifizierenden bzw. bereits zertifizierten Naturkosmetikprodukte innerhalb der gemeldeten Marke.
- Beabsichtigtes Datum der Vermarktung.
- Angabe der Produktionsstätte.
- Quantitative Rezeptur + INCI-Kennzeichnung (wird nur eine qualitative Rezeptur eingereicht, erfolgt die Prüfung der quantitativen Rezeptur vor Ort mit entsprechenden Mehrkosten).
- Beleg der Herkunft bzw. des Herstellprozesses der verwendeten Rohstoffe mittels Rohstoff-Dokumentationsbogen.
- Angabe der vorgesehenen Exportländer zur Erfassung in den nationalen Produktdatenbanken.
Produktionsaudit
- Kontrolle der zertifizierten Rezepturen und der dafür notwendigen Rohstoffspezifikationen.
- Lückenlose Rückverfolgbarkeit der Produktion.
- Darüber hinaus ist die Zertifizierungsstelle berechtigt, bei (außerhalb des eigentlichen Prüfauftrags) festgestellten offensichtlichen schweren Mängeln hinsichtlich der Rechtskonformität der Produkte (z. B. nicht GMP-gerechte Produktion, Mängel/Lücken bei Kennzeichnung und Sicherheit) die Zertifikatsvergabe zu verweigern.
Kosten
- Die Kosten des Zertifizierungsauftrags werden vom Zertifizierer entsprechend seines Aufwands (entweder reine Dokumentationsprüfung oder Dokumentationsprüfung + Produktionsaudit) in Rechnung gestellt.
- Zusätzlich ist für jedes Produkt ein fester Betrag zwischen 80 und 150 EUR (abgestuft je nach der Anzahl der zur Zertifizierung eingereichten Produkte: 1-20 = 150€, 21-50 = 120€, 51-100 = 100€, ab 101 = 80€) an NaTrue abzuführen. Diese Mittel werden dazu verwendet, das NaTrue-Label weiterzuentwickeln und in der Öffentlichkeit zu bewerben.
Gültigkeit des Zertifikats
- Wurde der betreffende Produktionsbetrieb im laufenden Jahr bereits für ein anderes Produkt bzgl. der Einhaltung der NaTrue-Kriterien auditiert, ist kein weiteres Audit in diesem Jahr nötig, unabhängig davon, wie viele weitere Produkte im laufenden Jahr zur Prüfung eingereicht werden.
- Wird im Folgejahr die Zertifizierung weiterer Produkte aus dieser Produktionsstätte beantragt, so muss diese erneut durch ein Audit überprüft werden, aber höchstens einmal pro Jahr.
- Auch wenn keine weiteren Produkte zur Zertifizierung eingereicht worden sind, muss jeder Produktionsbetrieb, sofern dort immer noch zertifizierte Natur-/Biokosmetika hergestellt bzw. abgefüllt werden, nach zwei Jahren erneut auditiert werden.
- Jede Änderung der Rezeptur ist dem Zertifizierer mitzuteilen. Hierbei wird ggf. eine Nachprüfung der Dokumentation mit entsprechend reduziertem Aufwand erforderlich. Die Änderungsmeldung sowie die entsprechende Nachprüfung sind vom Zertifizierer in der internen Datenbank mit Datum und Ergebnis zu dokumentieren.
Vertraulichkeit
- Die vertrauliche Behandlung der von den Herstellern eingereichten internen Produktdaten seitens der unabhängigen Zertifizierer sowie der Geschäftsstellen von NaTrue und IKW ist sichergestellt.
Auditierung der Zertifizierer
- Um den hohen Qualitätsstandard des NaTrue-Labels sowie der entsprechend zertifizierten Produkte sicherzustellen, werden die unabhängigen Zertifizierer ihrerseits im Auftrag von NaTrue in regelmäßigen Abständen auditiert.








