Fragen
Warum enthalten die NaTrue-Kritieren keine Aussagen zu Tierversuchen?
Auf Tierversuche für kosmetische Fertigprodukte verzichtet die deutsche Kosmetik-Industrie bereits seit 1989 freiwillig. Im Jahre 1998 wurden Tierversuche für alle kosmetischen Fertigprodukte in Deutschland gesetzlich verboten. Seit dem 11. September 2004 sind diese auch EU-weit nicht mehr erlaubt. Weiterhin ist es verboten, kosmetische Mittel zu vermarkten, wenn das Produkt am Tier getestet wurde.
Die gesundheitliche Unbedenklichkeit der in kosmetischen Mitteln eingesetzten Rohstoffe muss allerdings weiterhin belegt werden. Im Rahmen der Chemikaliengesetzgebung, die auch für Kosmetikrohstoffe gilt, sind Tierversuche sogar vorgeschrieben. Einige der im Chemikalienrecht geforderten Sicherheitsprüfungen können derzeit nur im Tierversuch durchgeführt werden.
Vor diesem Hintergrund wären weitergehende Aussagen zu Tierversuchen im Rahmen der NaTrue-Kriterien nicht zielführend. Weder Natur- noch konventionelle Kosmetika werden am Tier getestet.








